
Individuelle Pflege,
die sich nach Ihnen richtet.
Wir unterstützen Sie dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: in Ihren eigenen vier Wänden. Entdecken Sie unser breites Spektrum an Pflege- und Betreuungsleistungen.
Häusliche Krankenpflege (SGB V)
Die Behandlungspflege wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet und direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie dient dazu, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und den Heilungsprozess zu unterstützen.
Medikamentenmanagement
Richten und Verabreichen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung.
Wundversorgung & Verbände
Professionelle Versorgung chronischer und akuter Wunden durch Fachkräfte.
Injektionen & Infusionen
Sichere Verabreichung von Insulin, Heparin oder anderen Injektionen.

Grundpflege & Hilfe im Alltag (SGB XI)
Die Grundpflege umfasst alle Leistungen der Pflegeversicherung, die die Selbstständigkeit im Alltag fördern. Diese Leistungen werden über den jeweiligen Pflegegrad finanziert.
Körperpflege
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden und der Zahnpflege.
Ernährung
Unterstützung bei der mundgerechten Zubereitung und Aufnahme.
Mobilität
Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen und dem Verlassen der Wohnung.
Prävention
Vorbeugung von Sturzgefahren und anderen gesundheitlichen Risiken.

Entlastung für Angehörige
Pflege ist oft eine Herausforderung für die ganze Familie. Wir bieten spezielle Leistungen, um Angehörige zu entlasten und Freiräume zu schaffen.
Beratungstermin vereinbarenHauswirtschaftliche Hilfe
Ein sauberes Zuhause trägt maßgeblich zum Wohlbefinden bei. Wir unterstützen Sie bei:
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Einkäufen & Besorgungen
Entlastungsleistungen (§ 45b)
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Betrag von 131 € zur Verfügung für:
- Betreuung & Spaziergänge
- Gesellschaft & Vorlesen
- Entlastung pflegender Angehöriger
Fachlich geprüft: Dieser Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von Lucas Bomball (Pflegedienstleitung, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Wundexperte ICW®) auf medizinische und gesetzliche Richtigkeit geprüft. Mehr über unser Leitungsteam erfahren →
Beratungseinsatz nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI
Organisieren Sie Ihre Pflege selbst? Seit dem 1. Januar 2026 gelten vereinfachte, einheitliche Regeln: Für alle Pflegegrade (2 bis 5) ist der Beratungseinsatz nur noch einmal pro Halbjahr verpflichtend.
*Sichern Sie Ihren Pflegegeld-Anspruch: Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, droht eine Kürzung oder Einstellung des Pflegegeldes.*
Ihre Vorteile bei uns
- Komplett kostenfrei (Kassenleistung)
- Direkte Übermittlung an Ihre Kasse
- Erfahrene Pflegeberater vor Ort
Wir lassen Sie nicht allein mit Paragraphen.
Ob Erstberatung, Hilfe beim Pflegegrad-Antrag oder der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – wir sind Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite.
Kostenlose Erstberatung
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und klären gemeinsam Ihren Bedarf – unverbindlich und ehrlich.
Pflegegrad-Management
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MDK).
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Kein Fall ist wie der andere. Rufen Sie uns an, wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.