
Häusliche Krankenpflege:
Medizinische Fachpflege daheim
Professionelle medizinische Versorgung direkt nach ärztlicher Anordnung. Ob Injektionen, Medikamentenüberwachung, Wundverbände oder Katheterpflege – unsere examinierten Fachkräfte sind für Sie da.
Unser medizinisches Leistungsspektrum
Alle Maßnahmen werden ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften nach aktuellen medizinischen Standards durchgeführt.
Medikamentenmanagement
Richten, Verabreichen und Kontrollieren der verordneten Arzneimittel nach individuellem Medikationsplan.
Höchste EinnahmesicherheitInjektionen & Infusionen
Fachgerechte s.c.- und i.m.-Injektionen (z. B. Insulin, Heparin/Thrombosespritzen) sowie Überwachung von Infusionen.
Schmerzarme VerabreichungWundversorgung & Verbände
Versorgung akuter und chronischer Wunden, Kompressionsverbände und Verbandwechsel nach ICW®-Leitlinien.
Moderne WundauflagenVitalwertkontrolle
Regelmäßige Messung und Protokollierung von Blutdruck, Puls, Blutzucker und Sauerstoffsättigung zur Arztkommunikation.
Früherkennung von RisikenKatheter- & Stomaversorgung
Hygienischer Wechsel und Pflege von Blasenverweilkathetern, suprapubischen Kathetern sowie modernen Stomasystemen.
Infektionsschutz & KomfortPort- & PEG-Versorgung
Pflege implantierter Portsysteme für Chemotherapie/Infusionen sowie Verabreichung von Sondenkost über PEG-Sonden.
Spezialisierte FachkräfteDer Weg zur Behandlungspflege in 3 Schritten
Klicken Sie sich durch den Ablauf: Wir übernehmen den gesamten bürokratischen Prozess mit Ihrer Krankenkasse.
Ihr Arzt stellt die Verordnung aus
Ihr Haus- oder Facharzt verordnet die medizinische Maßnahme auf dem rosa Formular Muster 12 (Verordnung häuslicher Krankenpflege).
Kein Pflegegrad nötig: Jede versicherte Person hat gesetzlichen Anspruch bei medizinischer Notwendigkeit.
Dauer & Häufigkeit: Der Arzt legt fest, wie oft wir kommen (z. B. 1x täglich Insulin oder 3x wöchentlich Verbandwechsel).
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?
Nein. Die Behandlungspflege nach SGB V ist eine Leistung der Krankenkasse und vollkommen unabhängig von einem Pflegegrad. Sie wird durch Ihren Haus- oder Facharzt verordnet.
Wer trägt die Kosten für die ärztlich verordnete Pflege?
Die Kosten übernimmt zu 100 % Ihre Krankenkasse. Bis auf die gesetzliche Zuzahlung (10 € je Verordnung + 10 % für max. 28 Tage, sofern keine Befreiung vorliegt) entstehen Ihnen keine Kosten.
Wie schnell kann die medizinische Versorgung beginnen?
In dringenden Fällen (z. B. nach einer Krankenhausentlassung oder bei akuten Wundinfektionen) können wir meist innerhalb von 24 Stunden mit der Versorgung starten.
Haben Sie eine ärztliche Verordnung erhalten?
Rufen Sie uns an – wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Kasse und die sofortige fachgerechte Betreuung.
04764 - 811 077 2 anrufen