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Gemeinsame Zeit und Alltagsbegleitung
Zeit, Zuwendung & Lebensfreude (§ 45b SGB XI)

Gemeinsam statt einsam:
Herzliche Alltagsbegleitung

Ein erfüllter Alltag braucht menschliche Begegnung. Unsere qualifizierten Alltagsbegleiterinnen schenken Zeit, hören zu, fördern Erinnerungen und begleiten Sie aktiv durch den Tag.

Aktivitäten

So gestalten wir Ihre gemeinsame Zeit

Individuelle Betreuung nach Ihren Wünschen, Hobbys und Fähigkeiten.

Gespräche & Vorlesen

Gemeinsam in Erinnerungen schwelgen, über Tagesgeschehen sprechen, die Tageszeitung oder Lieblingsbücher vorlesen.

Soziale Nähe & Zuhören

Spaziergänge & Natur

Sichere Begleitung an die frische Luft, in den eigenen Garten oder durch die Nachbarschaft für Bewegung und Vitalität.

Mobilitätsförderung

Gedächtnistraining & Spiele

Spielerisches Aktivieren der grauen Zellen mit Gesellschaftsspielen, Kreuzworträtseln, Fotoalben und Musik.

Geistige Fitness

Begleitung zu Terminen

Sichere Begleitung zum Arzt, zu Behörden, zum Friseur oder zu Seniorentreffen und Gottesdiensten.

Sicherheit im Alltag

Entlastung der Familie

Pflegende Angehörige können in Ruhe Termine wahrnehmen oder durchatmen, während der Pflegebedürftige bestens versorgt ist.

Freiraum für Angehörige

Kochen & Backen

Gemeinsames Vorbereiten traditioneller Rezepte, Kuchenbacken und Kaffeetrinken in vertrauter Atmosphäre.

Gewohnte Rituale pflegen
131 € Monatlich geschenkt

Der gesetzliche Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Wussten Sie, dass jedem Versicherten bereits ab Pflegegrad 1 monatlich 131 € für Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung stehen? Dieses Budget verfällt, wenn es nicht abgerufen wird.

  • 100 % Kostenübernahme direkt durch die Pflegekasse
  • Keine Kürzung Ihres monatlichen Pflegegeldes
  • Ansparen über mehrere Monate hinweg möglich

Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

Wer finanziert die Alltagsbegleitung?

Die Alltagsbegleitung wird primär über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 € pro Monat finanziert. Dieser steht jedem Versicherten ab Pflegegrad 1 zu und wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt.

Was macht ein Alltagsbegleiter genau?

Alltagsbegleiter schenken Zeit und Zuwendung: Sie unterhalten sich, spielen Gesellschaftsspiele, lesen vor, machen Spaziergänge, fördern die geistige Fitness und begleiten sicher zu Terminen.

Können ungenutzte Monatsbeträge angespart werden?

Ja. Nicht verbrauchte Beträge des Entlastungsbetrags (131 €/Monat) können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres für Betreuungsleistungen genutzt werden.

Möchten Sie Ihren Entlastungsbetrag nutzen?

Lassen Sie Ihr monatliches Budget nicht verfallen. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren eine regelmäßige, herzliche Alltagsbegleitung.

Betreuungstermin vereinbaren