AP Fahr Logo
Liebevolle Grundpflege
SGB XI Pflegesachleistungen

Würdevolle Grundpflege
in Ihrem vertrauten Zuhause

Selbstbestimmt leben mit der richtigen Unterstützung. Wir begleiten Sie morgens, tagsüber und abends mit Respekt, Herzenswärme und fachlicher Kompetenz.

Leistungsbausteine

Die 4 Säulen unserer Grundpflege

Maßgeschneiderte Unterstützung, die Ihre Fähigkeiten erhält und stärkt.

1. Körperpflege

Ganz- und Teilwaschungen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnhygiene, Rasur sowie Haut- und Haarpflege.

  • Schonende Hautpflege
  • Erhalt der Intimsphäre

2. Mobilität

Hilfe beim Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Umlagern zur Dekubitusprophylaxe, Treppensteigen und Fortbewegen.

  • Aktivierende Pflege
  • Sturzprävention

3. Ernährung

Mundgerechtes Vorbereiten der Mahlzeiten, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Überwachung der Trinkmenge.

  • Ausgewogene Versorgung
  • Flüssigkeitskontrolle

4. Ausscheidung

Diskrete Begleitung zum WC, Wechsel von Inkontinenzmaterialien und Pflege von ableitenden Systemen.

  • Höchste Diskretion
  • Kontinenzförderung
Finanzierung

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad

Monatliches Budget der Pflegekasse für professionelle Pflegedienste:

Pflegegrad Sachleistungsbudget (monatlich) Kombination mit Pflegegeld
Pflegegrad 1 131 € (Entlastungsbetrag) Kein reguläres Pflegegeld
Pflegegrad 2 bis zu 796 € Kombinationspflege möglich (Pflegegeld anteilig aus 347 €)
Pflegegrad 3 bis zu 1.497 € Kombinationspflege möglich (Pflegegeld anteilig aus 599 €)
Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € Kombinationspflege möglich (Pflegegeld anteilig aus 800 €)
Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € Kombinationspflege möglich (Pflegegeld anteilig aus 990 €)

*Hinweis: Nicht genutzte Sachleistungsbeträge können im Rahmen der Kombinationspflege anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Häufige Fragen zur Grundpflege

Was genau gehört zur Grundpflege nach SGB XI?

Zur Grundpflege gehören alle wiederkehrenden Hilfen des täglichen Lebens: Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen), mundgerechte Ernährung, Mobilitätshilfen (Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, Umlagern) sowie das An- und Auskleiden.

Wer bezahlt die Grundpflege?

Die Grundpflege wird ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse finanziert. Der Pflegedienst rechnet die genehmigten Leistungen direkt mit der Kasse ab.

Kommen immer dieselben Pflegekräfte?

Wir setzen auf Bezugspflege: Ein festes, eingespieltes Team betreut Sie regelmäßig zu verlässlichen Uhrzeiten, um Vertrautheit und Sicherheit im Alltag zu schaffen.

Fachlich geprüft: Dieser Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von Lucas Bomball (Pflegedienstleitung, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Wundexperte ICW®) auf medizinische und gesetzliche Richtigkeit geprüft. Mehr über unser Leitungsteam erfahren →

Grundpflege in Ihrer Nähe

Unser mobiles Pflegeteam ist täglich in der gesamten Region für Sie im Einsatz:

Kostenfreien Beratungstermin vereinbaren