
Verhinderungspflege:
Auszeit & Erholung ohne Sorgen
Pflege erfordert Kraft. Wenn Sie als pflegender Angehöriger Urlaub brauchen, krank sind oder einfach eine Auszeit im Alltag benötigen, übernimmt unser Pflegeteam zuverlässig die Vertretung – im Rahmen des jährlichen Budgets vollständig finanziert durch die Pflegekasse.
Was ist die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) – auch Ersatzpflege genannt – ist ein gesetzlicher Leistungsanspruch der Pflegeversicherung. Sie greift immer dann, wenn die private Hauptpflegeperson wegen Urlaubs, Krankheit, Arztbesuchen, Terminen oder persönlicher Überlastung vorübergehend an der Pflege gehindert ist.
In dieser Zeit übernimmt ein professioneller Pflegedienst wie die Ambulante Pflege Fahrendorf die Betreuung, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung in der gewohnten häuslichen Umgebung. Die Pflegekasse stellt hierfür ein jährliches Sonderbudget zur Verfügung.
Volle Kostenübernahme ohne Vorleistung
Wir rechnen die Einsätze direkt mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen ab. Für Sie entsteht kein administrativer Aufwand und Sie müssen kein Geld vorstrecken.
Wann greift die Verhinderungspflege?
Sie müssen keinen Notfall nachweisen – Ihr Recht auf Erholung und persönliche Zeit reicht vollkommen aus.
Urlaub & Erholung
Tanken Sie neue Kraft. Ob Wochenendtrip oder mehrwöchige Urlaubsreise – wir sorgen für eine lückenlose Versorgung.
Krankheit & Kur
Wenn die Pflegeperson selbst krank wird, zur Reha muss oder operiert wird, springt unser Team sofort ein.
Stundenweise Auszeit
Ein Kinobesuch, Sport, Friseurtermine oder Einkaufen: Auch wenige Stunden pro Woche sind flexibel abdeckbar.
Beruf & Termine
Wichtige geschäftliche Termine, Behördengänge oder Familienfeiern lassen sich dank Ersatzpflege stressfrei wahrnehmen.
Wichtiger Experten-Tipp: Stundenweise Verhinderungspflege
Wussten Sie, dass bei einer Verhinderungspflege von unter 8 Stunden pro Tag das reguläre monatliche Pflegegeld zu 100 % in voller Höhe erhalten bleibt?
Stundenweise (< 8 Std./Tag)
Keine Kürzung des Pflegegeldes. Ideal für regelmäßige wöchentliche Entlastung, Arztbesuche oder kurze Freizeitaktivitäten.
Ganztägig (≥ 8 Std./Tag)
Für Urlaub und mehrtägige Abwesenheit. 50 % des Pflegegeldes werden für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr fortgezahlt.
Budgets & Voraussetzungen im Überblick
Übersicht über die gesetzlichen Regelungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.
| Kriterium | Regelung & Details |
|---|---|
| Voraussetzung | Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 + häusliche Pflege durch Privatperson |
| Verfügbares Budget | Bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr (kombinierbar mit bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege = bis zu 2.418 € bzw. gemeinsamer Jahresbetrag) |
| Dauer | Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr oder flexibel stundenweise |
| Abrechnung | 100 % Direktabrechnung mit der Pflegekasse durch den Pflegedienst |
| Pflegegeld-Fortzahlung | 100 % Fortzahlung bei stundenweiser Nutzung (< 8 Std.), 50 % bei ganztägiger Vertretung |
In 4 einfachen Schritten zur Vertretung
So unkompliziert organisieren wir Ihre Verhinderungspflege.
Kurzer Anruf
Sie kontaktieren uns und nennen uns Ihren Wunschzeitraum oder den Betreuungsbedarf.
Budget-Check
Wir prüfen unverbindlich Ihren Anspruch und unterstützen beim Ausfüllen des Kassenantrags.
Pflege vor Ort
Unser eingespieltes Pflegeteam versorgt Ihren Angehörigen zuverlässig und herzlich zuhause.
Direktabrechnung
Wir rechnen alle Leistungen direkt mit der Kasse ab – für Sie entsteht kein finanzieller Aufwand.
Verhinderungspflege in Ihrer Region
Unser Pflegeteam ist täglich für Sie im Einsatz in Gnarrenburg und allen umliegenden Ortschaften:
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause von mindestens einer privaten Pflegeperson (z.B. Angehörige) gepflegt werden.
Wird mein Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege (unter 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld überhaupt nicht gekürzt. Bei einer ganztägigen Verhinderungspflege wird für die Tage der Vertretung die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.
Rechnet AP Fahr direkt mit der Pflegekasse ab?
Ja. Als zugelassener Pflegedienst rechnen wir die erbrachten Leistungen der Verhinderungspflege über eine einfache Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen kein Geld vorstrecken.
Wofür kann die Verhinderungspflege genutzt werden?
Verhinderungspflege kann flexibel genutzt werden: für Urlaubsreisen der Pflegeperson, bei eigener Erkrankung, für Arzt- und Behördentermine oder einfach für persönliche Auszeiten und Erholung.
Was passiert mit nicht genutztem Budget am Jahresende?
Das Budget für die Verhinderungspflege verfällt am Ende des jeweiligen Kalenderjahres und kann nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden. Wir empfehlen daher, den Anspruch frühzeitig im Jahr einzuplanen und zu nutzen.
Wir sind für Sie da.
Möchten Sie eine Auszeit planen oder haben Sie Fragen zu Ihrem Budget? Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu allen Möglichkeiten.
04764 - 811 077 2
service@ap-fahr.de