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Beratungsgespräch häusliche Pflege
Gesetzlicher Beratungseinsatz Neue Regeln 2026

Der Beratungseinsatz nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Erhalten Sie Pflegegeld und organisieren Ihre Pflege selbst? Seit dem 1. Januar 2026 gelten vereinfachte, bundesweit einheitliche Nachweisfristen. Wir führen die gesetzliche Beratung direkt bei Ihnen zu Hause durch.

Was ist der Beratungseinsatz?

Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen (Pflegegrad 2 bis 5) und zu Hause ausschließlich von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, zahlt die Pflegekasse Ihnen monatlich ein Pflegegeld. Im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen den Nachweis eines sogenannten Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Dieser Beratungstermin wird von einer zugelassenen Pflegeeinrichtung – wie der Ambulanten Pflege Fahrendorf – bei Ihnen vor Ort durchgeführt. Das Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Sie und Ihre Pflegepersonen pflegefachlich zu unterstützen und wertvolle Tipps zu Hilfsmitteln sowie Entlastungsangeboten zu geben.

Die Kosten übernimmt Ihre Kasse!

Für Sie ist der Beratungseinsatz komplett kostenfrei. Wir rechnen den Beratungseinsatz direkt und unbürokratisch mit Ihrer Pflegekasse ab.

Die gesetzlichen Intervalle ab 2026

Durch das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wurden die Intervalle zum 1. Januar 2026 deutlich vereinfacht.

Was ist neu ab 2026?

Bisher mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich (alle 3 Monate) beraten werden. Diese Quartals-Pflicht ist ab dem 01.01.2026 vollständig entfallen.

Für alle Pflegegrade (2 bis 5) gilt nun einheitlich: Der Beratungseinsatz ist nur noch einmal pro Halbjahr (alle 6 Monate) verpflichtend nachzuweisen. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für Familien spürbar.

Wer muss, wer darf?

  • Pflegegrad 2 und 3: 1x pro Halbjahr verpflichtend (unverändert).
  • Pflegegrad 4 und 5: 1x pro Halbjahr verpflichtend (neu vereinfacht). Zusätzlich kann freiwillig 1x pro Quartal eine Beratung in Anspruch genommen werden.
  • Pflegegrad 1: Keine Pflicht, aber 1x pro Halbjahr freiwillig möglich (Kosten werden übernommen).
  • Sachleistungsempfänger: Wenn ein Pflegedienst Sie bereits vollständig pflegt, ist kein Pflicht-Beratungseinsatz nötig. Sie können ihn jedoch halbjährlich freiwillig anfordern.

Fristen & Intervalle im Überblick

Pflegegrad Pflicht-Nachweis Zusatzberatung
Pflegegrad 1 Freiwillig 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 2 1x pro Halbjahr -
Pflegegrad 3 1x pro Halbjahr -
Pflegegrad 4 1x pro Halbjahr 1x pro Quartal (freiwillig)
Pflegegrad 5 1x pro Halbjahr 1x pro Quartal (freiwillig)

* Halbjahr 1: 01. Januar bis 30. Juni | Halbjahr 2: 01. Juli bis 31. Dezember. Versäumen Sie die Frist nicht, da die Kasse sonst das Pflegegeld kürzen kann!

Ablauf & Themen der Beratung

Unsere Pflegeberater kommen zu Ihnen nach Hause. Wir schaffen eine entspannte Atmosphäre, um ganz in Ruhe über Ihre Pflegesituation zu sprechen.

Pflegehilfsmittel

Wir beraten Sie, welche Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Rollatoren, Rollstühle, Haltegriffe) Ihren Alltag erleichtern und wie Sie diese bei der Kasse beantragen.

Entlastungsleistungen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag (131 €/Monat) oder die Verhinderungspflege optimal nutzen können, um pflegende Angehörige wirksam zu entlasten.

Pflegetechniken

Wir geben Ihren pflegenden Angehörigen praktische Tipps für rückenschonendes Arbeiten, Transfertechniken oder den Umgang mit spezifischen Krankheitsbildern (z.B. Demenz).

Achtung bei Versäumnis: Kürzung des Pflegegeldes

Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung der Beratungseinsätze zu kontrollieren. Liegt kein Nachweis innerhalb der Fristen vor, droht eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 %, im Wiederholungsfall sogar die komplette Einstellung der Zahlungen. Gehen Sie kein Risiko ein und vereinbaren Sie Ihre Termine frühzeitig mit uns.

Fachlich geprüft: Dieser Beitrag wurde vor der Veröffentlichung von Lucas Bomball (Pflegedienstleitung, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Wundexperte ICW®) auf medizinische und gesetzliche Richtigkeit geprüft. Mehr über unser Leitungsteam erfahren →

Frist sichern, Beratung buchen.

Gerne übernehmen wir Ihre regelmäßige Pflichtberatung und melden den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse. Rufen Sie uns an, um einen passenden Termin für Ihren Hausbesuch zu vereinbaren.

04764 - 811 077 2

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